New Work/ Arbeiten 4.0
Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital Ihres Unternehmens. Sie sind Motor und Seele zugleich – mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation. Die aktuellen Schlagwörter „Arbeiten 4.0“ und „New Work“ greifen dies auf. Kaum eine Bewegung wird derzeit so stark verfolgt wie die der „neuen Arbeit“.
Die Zeiten haben sich geändert
New Work ist nicht nur eine Arbeit, die Spaß macht oder sich gut mit dem Privatleben vereinbaren lässt. Bei „New Work“ geht es darum, dass die Arbeit in Zukunft mit den individuellen Interessen, Werten und Überzeugungen des einzelnen Mitarbeiters in Einklang stehen soll. Vor allem die Generationen Y und Z, die meist sehr gut ausgebildet sind, haben bei der Wahl ihres Jobs andere Entscheidungsparameter als vorige Generationen: Mitbestimmung, eine sinnstiftende Tätigkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind nur einige Beispiele dafür.
Fachkräfte finden und halten
In der modernen Arbeitswelt ist der sorgfältige Umgang mit der Ressource „Mitarbeiter“ unumgänglich. Zunehmend suchen sich nicht mehr Unternehmen die Bewerber aus sondern umgekehrt. In Zeiten von wachsendem Fachkräftemangel müssen Firmen ihre Unternehmenskultur überdenken und an die heutige Zeit anpassen, um weiterhin erfolgreich und zukunftsfähig sein zu können. So entstehen immer mehr neue Arbeitsformen und –verhältnisse.
Wir beraten Sie kreativ und innovativ bei der Umsetzung der „New Work“ in Ihrem Unternehmen!
Unsere Beratungsschwerpunkte:
- Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort, z.B. Möglichkeiten des mobilen Arbeitens
- Mitarbeiterbindung: Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen, Corporate Benefits, Mitarbeiter-Vergünstigungen
- Einführung und Optimierung von Vergütungsmodellen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Digitalisierung: arbeitsrechtliche Begleitung beim Einsatz neuer Medien, Einführung neuer Software, Einbindung der Mitarbeiter, Einbindung der Mitarbeitervertretung
- Umstrukturierungen
- Flexibler Mitarbeitereinsatz (Drittpersonal) bei Personalmangel
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Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.